Wer in Deutschland arbeitet, hat seit 2015 Anspruch auf einen gesetzlichen Mindestlohn – und dieser steigt regelmäßig. Zum 1. Januar 2026 kletterte der Stundenlohn auf 13,90 Euro, ein Plus von 8,42 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Diese Übersicht erklärt, was sich dahinter verbirgt, wie hoch der Lohn aktuell ist und welche Pläne für die kommenden Jahre bestehen.
Aktueller gesetzlicher Mindestlohn: 13,90 € pro Stunde · Gültig seit: 1. Januar 2026 · Vorheriger Satz (2025): 12,82 € pro Stunde · Geplant für 2027: 14,60 € pro Stunde · Eingeführt seit: 1. Januar 2015
Kurzüberblick
- 13,90 € pro Stunde seit Januar 2026 (Bundesministerium für Arbeit und Soziales)
- 14,60 € geplant zum 1. Januar 2027 (Bundesministerium für Arbeit und Soziales)
- Steigerung um 8,42 % gegenüber 2025 (Bundesministerium für Arbeit und Soziales)
- Wann ein Mindestlohn von 15 € kommt – politisch nicht festgelegt
- Exakte Höhe nach 2027 ohne Beschluss der Mindestlohnkommission
- Regionale Unterschiede bei branchenspezifischen Mindestlöhnen nicht vollständig erfasst
- 27. Juni 2025: Mindestlohnkommission beschloss Erhöhung (Bundesministerium für Arbeit und Soziales)
- 29. Oktober 2025: Bundeskabinett fasste Verordnung (Techniker Krankenkasse)
- 1. Januar 2026: Satz stieg auf 13,90 € (Bundesministerium für Arbeit und Soziales)
- Weiterer Anstieg auf 14,60 € zum 1. Januar 2027 beschlossen (Informationsportal)
- Minijob-Grenze steigt 2026 auf 633 Euro monatlich (Informationsportal)
- Mindestlohnkommission überprüft alle zwei Jahre (kununu News)
Die folgende Tabelle fasst die wichtigsten Kennzahlen zum gesetzlichen Mindestlohn übersichtlich zusammen.
| Kennzahl | Wert | Quelle |
|---|---|---|
| Gesetzlicher Mindestlohn 2026 | 13,90 € brutto pro Stunde | BMAS |
| Steigerung 2027 | 14,60 € pro Stunde | BMAS |
| Eingeführt | 1. Januar 2015 | kununu News |
| Verantwortlich | BMAS | BMAS |
| Mindestlohn 2025 | 12,82 € pro Stunde | DGB |
| Mindestlohn 2024 | 12,41 € pro Stunde | Mindestlohnkommission |
| Minijob-Grenze 2026 | 633 € monatlich | Informationsportal |
| EU-Rang 2026 | Dritthöchster in der EU | Destatis |
Was genau ist der Mindestlohn?
Definition und Rechtsgrundlage
Der gesetzliche Mindestlohn ist der niedrigste Lohn, den Arbeitgeber in Deutschland für geleistete Arbeitsstunden zahlen müssen. Er gilt für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer – unabhängig von Branche, Betriebsgröße oder Region. Die Rechtsgrundlage bildet das Mindestlohngesetz (MiLoG), das die Mindestlohnkommission als zentrale Institution vorsieht.
Diese Kommission – bestehend aus Vertretern von Arbeitgebern und Gewerkschaften – empfiehlt alle zwei Jahre eine Anpassung, die dann vom Bundeskabinett per Verordnung in Kraft gesetzt wird. Der aktuelle Beschluss für 2026 trägt die Bezeichnung Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung.
Neben dem allgemeinen Mindestlohn existieren branchenspezifische Mindestlöhne, die teilweise deutlich höher liegen – etwa in der Pflegebranche mit 16,10 Euro für ungelernte Kräfte seit Juli 2025.
Unterschied zu Tariflohn
Während der gesetzliche Mindestlohn ein absolutes Minimum darstellt, können Tariflöhne je nach Branche und Region weit darüber liegen. Gewerkschaften setzen sich regelmäßig für höhere Tarifabschlüsse ein, die dann als Orientierung für die Mindestlohnkommission dienen. Branchen wie die Gebäudereinigung, die Zeitarbeit oder die Abfallwirtschaft haben eigene Mindestlohn-Regelungen, die über dem allgemeinen Satz liegen.
Wie hoch ist der aktuelle Mindestlohn?
Satz seit 1. Januar 2026
Seit dem 1. Januar 2026 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 13,90 Euro pro Stunde brutto. Das entspricht bei einer Vollzeitarbeit von 40 Wochenstunden einem monatlichen Bruttogehalt von rund 2.343 Euro, wie das Statistische Bundesamt berechnet hat.
Die Steigerung von 12,82 Euro im Jahr 2025 auf 13,90 Euro bedeutet einen Anstieg um 8,42 Prozent – die größte sozialpartnerschaftlich beschlossene Lohnerhöhung seit Einführung des Mindestlohns im Jahr 2015. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales bestätigt diese Zahlen offiziell.
Das Bundeskabinett beschloss die Erhöhung am 29. Oktober 2025 per Fünfter Mindestlohnanpassungsverordnung.
Berechnung pro Stunde und Monat
Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist die Umrechnung auf den Monatslohn oft relevanter. Bei einer 40-Stunden-Woche ergeben sich rechnerisch etwa 173 Arbeitsstunden pro Monat, was den genannten Betrag von rund 2.343 Euro brutto ergibt. Bei Teilzeit reduziert sich dieser Wert proportional.
Wer Minijob-Grenze und Übergangsbereich versteht, erkennt den Zusammenhang: Die Minijob-Grenze steigt 2026 auf 633 Euro monatlich, was bei 13,90 Euro Stundenlohn etwa 45 Arbeitsstunden pro Monat entspricht. Dies schafft mehr Spielraum für geringfügig Beschäftigte.
Wann gibt es 14 € Mindestlohn?
Geplante Steigerung 2027
Die Mindestlohnkommission hat bereits im Juni 2025 beschlossen, dass der Mindestlohn zum 1. Januar 2027 auf 14,60 Euro pro Stunde steigt. Dieser Wert ist damit kein Spekulationsobjekt, sondern fest beschlossen. Die Gewerkschaftsseite konnte ein Plus von insgesamt 13,9 Prozent durchsetzen, wie der Deutsche Gewerkschaftsbund mitteilte.
In der Summe ergibt sich für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer seit 2025 eine Erhöhung um 1,78 Euro pro Stunde – das entspricht insgesamt etwa 13,88 Prozent Steigerung bis 2027.
Aktuelle Prognosen
Die kommende Mindestlohnkommission wird voraussichtlich 2026 wieder tagen, um die Anpassung für 2028 zu beraten. Die Erfahrung zeigt, dass die Kommission jeweils Tariferhöhungen der vorangegangenen zwei Jahre als Orientierung heranzieht. Konkrete Prognosen über den Satz nach 2027 liegen jedoch noch nicht vor.
Wann kommt der Mindestlohn von 15 €?
Forderungen von Gewerkschaften
Gewerkschaften wie ver.di und die Grünen fordern einen Mindestlohn von mindestens 15 Euro pro Stunde. Konkrete Zeitpläne für eine Umsetzung dieser Forderung existieren jedoch bislang nicht. Kritiker bemängeln, dass selbst die aktuelle Erhöhung nicht ausreiche, um ausreichend vor Armut zu schützen.
Die Gewerkschaftsseite hat bereits 2024 die Erhöhung als zu gering kritisiert. Stefan Körzell, Vorstandsmitglied einer großen Gewerkschaft, sagte dem portal kununu News zufolge: „Für eine Anpassung lediglich im Cent-Bereich konnten wir auf keinen Fall unsere Hand reichen.”
Politische Debatten
Die politische Debatte kreist um die Frage, ob ein starres 15-Euro-Ziel sinnvoll ist oder ob die automatische Anpassung durch die Mindestlohnkommission bessere Ergebnisse liefert. Befürworter einer gesetzlichen Zielmarke argumentieren mit der Transparenz eines festen Betrags; Kritiker verweisen auf die Gefahr von Verwerfungen am Arbeitsmarkt.
Deutschland hat laut Destatis den dritthöchsten Mindestlohn in der EU und erreicht damit etwa 60 Prozent des Bruttomedianverdienstes – ein Wert, der international als Richtwert für ein angemessenes Mindestlohnniveau gilt.
Mindestlohn-Entwicklung seit 2015
Historische Steigerungen
Der gesetzliche Mindestlohn wurde am 1. Januar 2015 mit 8,50 Euro pro Stunde eingeführt. Seitdem stieg der Betrag kontinuierlich: 2016 auf 8,87 Euro, 2017 auf 8,84 Euro, 2018 auf 8,84 Euro, 2019 auf 9,19 Euro, 2020 auf 9,19 Euro, 2021 auf 9,60 Euro, 2022 auf 10,45 Euro, 2023 auf 12,00 Euro, 2024 auf 12,41 Euro, 2025 auf 12,82 Euro und seit Januar 2026 auf 13,90 Euro.
Das Statistische Bundesamt dokumentiert, dass osteuropäische EU-Staaten wie Ungarn 2026 höhere prozentuale Steigerungen verzeichneten – Ungarn meldete ein Plus von 19 Prozent. Dennoch bleibt Deutschland international im oberen Bereich.
Zukünftige Pläne bis 2027
Mit dem Beschluss für 14,60 Euro zum 1. Januar 2027 liegt die next steps fest. Die Mindestlohnkommission wird ihren nächsten Zwei-Jahres-Rhythmus einläuten und voraussichtlich 2026 die Empfehlung für 2028 beraten.
Deutschland hat den dritthöchsten Mindestlohn in der EU, was die internationale Wettbewerbsposition bei Lohnkosten anhebt, aber auch als Maßstab für Arbeitnehmerschutz dient.
Zeitleiste: Die Erhöhung im Überblick
Die folgende Übersicht zeigt die wichtigsten Meilensteine der Mindestlohnerhöhung seit 2015.
| Zeitpunkt | Mindestlohn | Beschlussorgan |
|---|---|---|
| 1. Januar 2015 | 8,50 € | Gesetzgeber |
| 1. Januar 2024 | 12,41 € | Mindestlohnkommission |
| 1. Januar 2025 | 12,82 € | Mindestlohnkommission |
| 27. Juni 2025 | Beschluss für 2026 | Mindestlohnkommission |
| 29. Oktober 2025 | Kabinettsbeschluss | Bundeskabinett |
| 1. Januar 2026 | 13,90 € | Verordnung |
| 1. Januar 2027 | 14,60 € | Beschluss vorhanden |
Sieben Erhöhungsschritte in elf Jahren zeigen die Dynamik des Mindestlohns – und die wachsende Bedeutung für Millionen Beschäftigte in Deutschland.
Geklärte und ungeklärte Fragen
Insgesamt lassen sich folgende Punkte als gesichert einstufen: Der aktuelle Satz von 13,90 Euro seit 2026 ist offiziell bestätigt und wird von Arbeitgebern verbindlich angewendet. Die Steigerung auf 14,60 Euro zum 1. Januar 2027 liegt als Beschluss vor. Branchenspezifische Mindestlöhne – etwa für Pflegekräfte mit 16,10 Euro oder für den Geldtransport in Schleswig-Holstein mit 20,07 Euro – gelten zusätzlich zum allgemeinen Mindestlohn.
Unklar bleibt, wann ein Mindestlohn von 15 Euro politisch umgesetzt wird. Ebenfalls offen ist die genaue Höhe nach 2027, die erst nach der nächsten Kommissionssitzung feststeht. Branchenspezifische Mindestlöhne variieren teilweise nach Bundesland – eine vollständige länderübergreifende Übersicht liegt nicht vor.
Das ist die größte sozialpartnerschaftlich beschlossene Lohnerhöhung seit Einführung des Mindestlohns.
— Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Die Gewerkschaftsseite in der Kommission hat damit ein Plus von insgesamt 13,9 Prozent durchgesetzt.
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Die Höhe des Mindestlohns bis 2027 umfasst Steigerungen von 12,42 Euro 2024 auf 13,90 Euro ab 2026.
Häufig gestellte Fragen
Was ist der Mindestlohn pro Stunde?
Der gesetzliche Mindestlohn beträgt seit 1. Januar 2026 genau 13,90 Euro brutto pro Stunde. Branchenspezifische Mindestlöhne können höher liegen.
Was ist der Mindestlohn im Jahr?
Bei einer Vollzeitarbeit von 40 Stunden pro Woche ergibt sich ein jährliches Bruttogehalt von etwa 28.116 Euro – das entspricht etwa 2.343 Euro pro Monat.
Wer hat Anspruch auf Mindestlohn?
Der Mindestlohn gilt für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in einem Arbeitsverhältnis in Deutschland. Ausnahmen gelten etwa für Auszubildende in bestimmten Phasen und Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten.
Wie hoch ist der Mindestlohn monatlich?
Bei 173 Arbeitsstunden pro Monat (40-Stunden-Woche) ergibt sich ein monatlicher Bruttolohn von rund 2.343 Euro bei einem Satz von 13,90 Euro pro Stunde.
Wie entwickelt sich der Mindestlohn?
Der Mindestlohn steigt seit 2015 stetig: von 8,50 Euro auf aktuell 13,90 Euro (2026). Für 2027 ist eine Erhöhung auf 14,60 Euro beschlossen.
Wann wurde der Mindestlohn eingeführt?
Der gesetzliche Mindestlohn wurde am 1. Januar 2015 eingeführt – zunächst mit 8,50 Euro pro Stunde als Mindeststandard für alle Beschäftigten.
Gibt es Ausnahmen vom Mindestlohn?
Ja: Auszubildende während der Probezeit, Jugendliche unter 18 ohne Ausbildung und Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten können zeitweise geringer entlohnt werden. Für alle anderen gilt der gesetzliche Mindestlohn verbindlich.
